„Richtiges Outfit“ ...
...ist im Berufsleben mitunter lebenswichtig. Nämlich wenn es die
„Persönliche Schutzausrüstung“ — kurz PSA — betrifft. Dabei ist ganz klar festgelegt, bei welchen Tätigkeiten Du welche Schutzausrüstung anlegen musst, die vom Arbeitgeber bereitzustellen ist!
Dass man eine Schutzbrille tragen muss, wenn man an einer Ständerbohrmaschine oder an einem Schleifbock arbeitet, steht - neben vielen anderen wichtigen Informationen - in der Betriebsanweisung. Die gibt es für ganz verschiedene Arbeiten. Betriebsanweisungen machen auf Gefahren aufmerksam und geben unter anderem Hinweise auf richtige Arbeits- und Schutzkleidung.
Betriebsanweisungen sind in der Nähe der Maschinen angebracht, für die sie gelten. Auch weisen Schilder (Gebotszeichen) auf die erforderliche Ausrüstung hin. „Ich hab's nicht gewusst“ oder „Ich hab's vergessen“ sind also denkbar schlechte Ausreden, keine Persönliche Schutzausrüstung zu tragen.
„Aber die Betriebsanweisung kann man vor Staub kaum noch lesen!“ - Naja, dann sollte sie wirklich jemand abstauben. Am besten derjenige, der den Staub bemerkt hat.
Und wenn ein Kollege sich bewusst weigert. z.B. eine Schutzbrille zu tragen?
„Ich sehe mit Brillen einfach lächerlich aus, deshalb trage ich doch Kontaktlinsen. Das muss reichen!“
Nein, reicht nicht! Also, nehmt Euch Zeit und erklärt dem Kollegen in aller Ruhe und Freundlichkeit, dass man eine Betriebsanweisung beachten muss, und warum eine Schutzbrille so wichtig ist: Ohne sie kann es im wahrsten Sinne des Wortes „ins Auge gehen“.
Übrigens: Eine Schutzausrüstung muss heute nicht mehr unbequem oder unpraktisch sein, sie kann sogar gut aussehen.
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